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Online Scheidung

geht das überhaupt?

 

Die sogenannte "Online-Scheidung" ist etwas irritierend. Die Vorbereitungen für die Einleitung eines Scheidungsverfahrens können "Online" erfolgen. Aufgrund der technischen Möglichkeiten ist es nicht unbedingt erforderlich, in der Kanzlei persönlich zu erscheinen, um das Scheidungsverfahren einzuleiten. Das bedeutet, dass Sie mich aus ganz Deutschland kontaktieren können und wir für Sie, bei dem für Ihr Scheidungsverfahren zuständigem Familiengericht, den Antrag auf Scheidung der Ehe stellen. 

 

Zum Scheidungstermin beim zuständigen Gericht ist die persönliche Anhörung der Eheleute aber unabdingbar. Die Eheleute werden unter Anderem darüber angehört, ob sie geschieden werden wollen und seit wann sie getrennt leben. Das bedeutet, dass Sie nicht alles digital erledigen können. Sie müssen einmal vor Gericht erscheinen.

Alle weiteren Schritte können allerdings per Mail, telefonisch, postalich und selbstverständlich persönlich erörtert werden. Es besteht die Möglichkeit - nach erfolgter Terminabsprache - die Besprechung über Videotelefonie durchzuführen.

 

Die "Online-Scheidung" kann empfohlen werden, sofern:

- Einvernehmen besteht über die Dauer der Trennung, also mindestens 12 Monaten voneinander getrennt lebend ("Trennung von Tisch und Bett", falls keine räumliche Trennung vorliegt) und

- alle Folgen einer Trennung und Scheidung, sei es Unterhalt, Ehewohnung, Hausrat, Zugewinn, elterliche Sorge und Umgang einvernehmlich geregelt sind. 

 

Sie können, sofern Sie sich für eine Online Scheidung entscheiden, folgende Unterlagen für das Einleiten des Verfahrens an uns schicken (postalisch, per Email, Telefax oder digital): 

- Ausfüllen des Aufnahmebogens Ehescheidung (Online oder als PDF-Dokument),

- Heiratsurkunde,

- Geburtsurkunden der gemeinsamen minderjährigen Kinder (falls vorhanden),

- Ehevertrag (falls abgeschlossen),

- Vollmacht unterschrieben,

- ggfs. Verfahrenskostenhilfe-Formular mit den erforderlichen Nachweisen.

 

Sobald Ihre vollständigen Unterlagen für die Einleitung des Scheidungsverfahrens bei uns eingetroffen sind, werden wir mit Ihnen unverzüglich Kontakt aufnehmen und Ihnen die zu erwartenden Kosten (Gerichts -und Rechtsanwaltsgebühren) als Vorschussrechnung zukommen lassen, falls Sie keine Verfahrenskostenhilfe beantragen sollten.

 

Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.