Kosten des Scheidungsverfahrens:
Die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Eine "Online-Scheidung" ist nicht günstiger, da sich die Gebühren schlichtweg nach dem Gesetz richten. Allerdings benötigen nicht beide Eheleute für das Scheidungsverfahren eine Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt, sofern sie sich über alle weiteren Folgen einer Scheidung einig sind und kein weiterer Regelungsbedarf besteht. Hierzu zählen z.B. die Regelung des Unterhalts, Aufteilung des Hausrates und der Ehewohung, Aufteilung des Vermögens (sofern vorhanden) Umgangsregelung mit den Kindern und sorgerechtliche Regelungen.
Sofern Sie sich als Nochehepaar über die Folgen der Scheidung und ihrer Trennung einig sind, richtet sich der sogenannte Gegenstandswert einer Scheidung nach dem gemeinsamen Nettoeinkommen der Ehegatten und teilweise fragen einige Gerichte auch, ob Vermögen vorhanden ist.
Wir teilen Ihnen sehr gerne die Kosten des Scheidungsverfahrens unverbindlich mit.
Ein Beispiel für die Kosten eines Scheidungsverfahrens:
Die Ehefrau verdient monatlich etwa 2.000,00 Euro, der Ehemann verdient monatlich ebenfalls 2.000,00 Euro. Das Einkommen der Eheleute wird mit 3 multipliziert (steht so im Gesetz), so dass für die Ehescheidung ein Gegenstandswert in Höhe von 12.000,00 Euro festgesetzt wird. Hinzu kommt der Wert des Versorgungsausgleichs. Zum Gegenstandswert der Ehescheidung wird jede Rentenanwartschaft mit weiteren 10 % berechnet, so dass pro Rentenanwartschaft in diesem Fall weitere 1.200,00 Euro hinzukommen. Sofern die Ehegatten jeweils eine Rentenanwartschaft bei der gesetzlichen Rentenversicherung verfügen, kämen bei dieser Berechnung noch weitere 2.400,00 Euro auf den Gegenstandswert hinzu.
Der Gegenstandswert (GW) des Scheidungsverfahrens würde hier 14.400,00 Euro betragen. Diesen Betrag hat niemand zu zahlen.
Rechtsanwaltskosten
gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) i.d.F. ab 01.01.2021
3100 Verfahrensgebühr |
(GW) 14.400,00 € |
1.3 |
933,40 € |
3104 Terminsgebühr |
(GW) 14.400,00 € |
1.2 |
861,60 € |
7002 Post- und Telekommunikationspauschale |
1.795,00 € |
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20,00 € |
Nettobetrag |
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1.815,00 € |
Umsatzsteuer |
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19 % |
344,85€ |
Bruttobetrag |
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2.159,85 € |
sowie Gerichtskosten in Höhe von 648,00 €
Gesamtkosten des Scheidungsverfahrens (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten) 2.807,85 €
Die Gerichtskosten tragen die Eheleute zur Hälfte.
Die Rechtsanwaltskosten trägt jeder Ehegatte, der die Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt beauftragt, selbst.
Sie können auch den Prozesskostenrechner des Deutschen Anwaltvereins oder anderer Anbieter abrufen. Im Scheidungsverfahren entstehen 2,0 Gerichtskostengebühren und nicht wie üblich 3,0.
https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/apps/prozesskostenrechner