Verfahrenskostenhilfe

 

 

 

Sofern Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse außer Stande sind, die Kosten des gerichtlichen Verfahrens aus eigenen Mitteln aufzubringen und das Verfahren nicht mutwillig ist, kann ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe gestellt werden.

 

Wir sind Ihnen beim Ausfüllen gerne behilflich.

 

 

Verfahrenskostenhilfe.pdf
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