Hier ist ein Video vom Berufsverband für Verfahrensbeistände (BVEB e.V.), die die Rolle des Verfahrensbeistandes
für Kinder und Jugendliche anschaulich erklärt.
Verfahrensbeiständin mit interkulturellem Bezug
Aufgrund meiner langjähriger Erfahrung als Fachanwältin für Familienrecht, insbesondere in Umgangs- sowie Sorgerechtsverfahren, bin ich auch als Verfahrensbeistand tätig.
Den interkulturellen Bezug, den ich als Verfahrensbeistand mitbringe, insbesondere in dem orientalischen Kulturkreis, hat sicherlich nicht nur Vorteile. Den Loyalitätserwartungen, den man ggfs. als Verfahrensbeistand ausgesetzt sein wird, kann ich allerdings souverän begegnen.
Ich sehe meine Aufgabe darin, alles zu tun, um den Willen der Kinder nachvollziehbar in die gerichtlichen Verfahren einzubringen. Es ist nicht auszuschließen, dass der Wille der Kinder nicht unbedingt auch aus Erwachsenensicht dem Wohl der Kinder entspricht.
Mit den Kindeseltern versuche ich - mit dem erforderlichen Feingefühl - die Bedürfnisse und den geäußerten "Willen" der Kinder zu erörtern und lösungsorientiert zu arbeiten.
Mit den Kindern erörtere ich den Ablauf und den möglichen Ausgang der gerichtlichen Verfahren und informiere sie darüber, so wie es im Gesetz niedergeschrieben ist (§158b FamFG).
Die Kinder sollen lernen, dass ihr Wille und ihre Bedürfnisse im Vordergrund stehen und sie Ernst genommen werden. Man muss ihnen ermöglichen, nicht nur ausschließlich für das „Kollektiv“ zu leben, sondern sich auch zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit zu entwickeln, mit den gleichen Rechten wie die Erwachsenen.
Die Interessen der Kinder im gerichtlichen Verfahren zu vertreten - wie gesetzlich vorgeschrieben - ist schließlich meine Aufgabe als "Anwältin des Kindes".